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Ergebnisse für „Datenschutzbestimmungen u n d Gesetzgebungskompetenzen bei der Zusammenarbeit von Sozialträgern im Rahmen von Jugendberufsagenturen“

  1. Rechtsschutz
    Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei (teilweiser) Ablehnung von Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, sowohl gegen staatliche Stellen als auch gegen Privatrechtssubjekte.

    So setzt § 7 Abs. 1 S. 3 IFG eine Begründung voraus, wenn der Antrag personenbezogene Daten, geistiges Aufgaben der Sicherheitsbehörden, einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren Deren Schutzwürdigkeit kann allerdings oft auch durch Teilschwärzungen im Rahmen der Sperrerklärung genüge Soweit es um die Auslegung von Unionsrecht geht, etwa im Rahmen der Ausschlussgründe oder im Umweltinformationsrecht Gerichte nicht von ihrer Pflicht, im Rahmen der Anwendung des Prozessrechts alle einschlägigen Grundrechte

  2. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    Der Bund kann Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Informationsfreiheit nur aus einer Annexkompetenz Nur zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz wesentlicher öffentlicher Belange solle der oder aus privatem Interesse; Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit häufig Anträge Mitarbeitenden der Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Dezember 2021, 11.↩︎ Zu den Unterschieden bei der Gesetzgebungskompetenz vgl. oben A.I.↩︎ Arne

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